Mythen über die Private Krankenversicherung (PKV) entkräftet
Es gibt viele Mythen über die Private Krankenversicherung (PKV). Hier werden einige davon entkräftet.
VORURTEIL 1: DIE LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN KASSEN REICHEN AUS
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine Grundversorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden. Die PKV hingegen ermöglicht eine individuellere Behandlung und übernimmt oft Kosten für neue Behandlungsmethoden und bessere Leistungen, wie Chefarztbehandlung und höhere Zahnleistungen. Die PKV-Leistungen bleiben über die Vertragslaufzeit konstant, und Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn.
VORURTEIL 2: DIE BEITRÄGE IN DER PKV STEIGEN STÄNDIG
Während PKV-Beiträge für 2024 um durchschnittlich 7 Prozent steigen sollen, ist der jährliche Anstieg in den letzten 20 Jahren mit 2,8 Prozent geringer als in der GKV (3,2 Prozent). Beitragserhöhungen in der PKV sind gesetzlich geregelt und nur bei nachweisbaren Kostensteigerungen möglich. Steigende Gesundheitskosten betreffen alle Versicherungen, jedoch bleiben PKV-Steigerungen oft unter der medizinischen Inflation von 5 bis 6 Prozent.
VORURTEIL 3:IM ALTER SIND DIE PRÄMIEN UNBEZAHLBAR
PKV-Beiträge sind so kalkuliert, dass sie im Alter stabil bleiben. Mit Renteneintritt entfallen die Beiträge für das Krankentagegeld. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist möglich, ohne Altersrückstellungen zu verlieren. Ersparnisse gegenüber der GKV können für ein zusätzliches Finanzpolster genutzt werden.
VORURTEIL 4: DIE PKV IST FÜR FAMILIEN UNGEEIGNET
Die PKV bietet zwar keine beitragsfreie Familienversicherung wie die GKV, jedoch erhalten Kinder in der PKV oft bessere Leistungen. Es gibt auch Tarife mit Familienbausteinen wie Beitragsfreiheit oder Rückerstattungen in der Elternzeit. Beamte bekommen zudem eine Beihilfe für ihre Kinder.
VORURTEIL 5: EIN WECHSEL ZURÜCK IN DIE GKV IST NICHT MÖGLICH
Ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bei Teilzeitbeschäftigung. Allerdings soll der häufige Wechsel zwischen PKV und GKV vermieden werden, um die GKV-Solidargemeinschaft nicht zu belasten. Ein Wechsel ist für Personen ab 55 Jahren schwerer möglich.
Absicherung im Beruf:
Eine gute Absicherung ist entscheidend, um zusätzliche Existenzängste zu vermeiden. Dies umfasst private Krankenversicherungen, die auch seelische Behandlungen einschließen, sowie Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Unfallversicherungen.
Durch die Anwendung dieser Strategien und eine umfassende Absicherung können Heilberufler den Herausforderungen besser begegnen und ihre Gesundheit schützen.